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   BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10   

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https://dejure.org/2010,3608
BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10 (https://dejure.org/2010,3608)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2010 - V ZB 51/10 (https://dejure.org/2010,3608)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2010 - V ZB 51/10 (https://dejure.org/2010,3608)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung; Asylantrag als Folgeantrag bei Verstoß gegen die Weiterleitungsverpflichtung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Pflichtverstoß des Betroffenen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    FamFG § 420 Abs. 1 S. 2, GG Art. ... 103 Abs. 1, FamFG § 26, AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AufenthG § 58 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, AsylVfG § 71 Abs. 1 S. 1, AsylVfG § 71 Abs. 8, AsylVfG § 20 Abs. 2 S. 1, AsylVfG § 20 Abs. 1, AsylVfG § 19 Abs. 1
    Abschiebungshaft, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, gewöhnlicher Aufenthalt, Anhörung, Sachaufklärungspflicht, Asylfolgeantrag, Asylantragstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung; Asylantrag als Folgeantrag bei Verstoß gegen die Weiterleitungsverpflichtung bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Pflichtverstoß des Betroffenen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sonstiges öffentliches Recht - Sicherungshaft bei Ausreisepflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Entscheidung zur Belehrung bei Weiterleitung nach Asylbegehren an der Grenze

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Entscheidung zur Belehrung bei Weiterleitung nach Asylbegehren an der Grenze

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    a) In Abschiebehaftsachen ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus den jeweiligen Landesregelungen, weil das Aufenthaltsgesetz keine eigenständige allgemeine Regelung der örtlichen Zuständigkeit enthält (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201; Hamm InfAuslR 2007, 455, 456).

    Sind keine länderspezifischen Sondervorschriften über die örtliche Zuständigkeit gegeben, sind die jeweiligen Verwaltungsverfahrensvorschriften anzuwenden (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201).

    Hierdurch wurde die dortige Ausländerbehörde allenfalls zusätzlich örtlich zuständig (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201, 202).

  • BGH, 04.03.2010 - V ZB 222/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    Eine solche ist auch im Rechtsmittelverfahren grundsätzlich erforderlich (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Hiervon kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 25.03.2010 - V ZA 9/10

    Abschiebehaftverfahren: Haftanordnung bei vollziehbarer Ausreisepflicht wegen

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    a) Ergibt sich die vollziehbare Ausreisepflicht weder aus einer bestandskräftigen Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungsverfügung noch aus einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, muss der Haftrichter die erforderliche Prüfung selbst vornehmen (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPRax 2010, 50; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, zur Veröffentlichung bestimmt).

    aa) Das Beschwerdegericht geht insoweit zwar zutreffend davon aus, dass ein Asylantrag, der als Asylfolgeantrag nach § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zu werten ist, nach § 71 Abs. 8 AsylVfG unabhängig davon, ob der Asylfolgeantrag eine Aufenthaltsgestattung zur Folge hat (vgl. zum Streitstand Senat, Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, zur Veröffentlichung bestimmt), einer Haftanordnung nicht entgegensteht.

  • VGH Hessen, 28.10.1996 - 12 UE 628/96

    Zur örtlichen Zuständigkeit der Ausländerbehörden in Hessen; zur Sachdienlichkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    Damit hat sich der hessische Gesetzgeber dafür entschieden, das gesamte Ausländerrecht dem Recht der Gefahrenabwehr zuzuordnen (VGH Kassel BeckRS 1997, 21064).

    Die Vorschrift bedeutet eine § 3 Abs. 1 HessVwVfG verdrängende Regelung (VGH Kassel BeckRS 1997, 21064).

  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens und damit auch durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 194/09, zur Veröffentlichung bestimmt; Senat, Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    Das Vorliegen eines zulässigen Haftantrags ist Verfahrensvoraussetzung und in jeder Lage des Verfahrens und damit auch durch das Rechtsbeschwerdegericht von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschl. v. 18. März 2010, V ZB 194/09, zur Veröffentlichung bestimmt; Senat, Beschl. v. 30. März 2010, V ZB 79/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 16.12.2009 - V ZB 148/09

    Eigenverantwortliche Überprüfungspflicht des Haftrichters hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    a) Ergibt sich die vollziehbare Ausreisepflicht weder aus einer bestandskräftigen Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungsverfügung noch aus einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, muss der Haftrichter die erforderliche Prüfung selbst vornehmen (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPRax 2010, 50; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 28.01.2010 - V ZB 2/10

    Ausländerrecht: Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren gegen die

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    Hiervon kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung des Betroffenen in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 28. Januar 2010, V ZB 2/10, zur Veröffentlichung bestimmt; Beschl. v. 4. März 2010, V ZB 222/09, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • OLG Celle, 13.05.2008 - 22 W 18/08

    Fehlen der Eigenschaft als gesetzlicher Richter i.R.e. nicht zugelassenen

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    § 71 AufenthG bedeutet eine Regelung der sachlichen, nicht aber der örtlichen Zuständigkeit (OLG Celle FGPrax 2008, 227, 228).
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

    Auszug aus BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10
    a) In Abschiebehaftsachen ergibt sich die örtliche Zuständigkeit aus den jeweiligen Landesregelungen, weil das Aufenthaltsgesetz keine eigenständige allgemeine Regelung der örtlichen Zuständigkeit enthält (OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201; Hamm InfAuslR 2007, 455, 456).
  • BGH, 11.07.2013 - V ZB 144/12

    BGH legt Europäischen Gerichtshof Fragen zur getrennten Unterbringung von

    aa) Einer erneuten persönlichen Anhörung im Beschwerdeverfahren bedarf es insbesondere dann, wenn sich aus dem Beschwerdevorbingen neue Anhaltspunkte ergeben, zu denen der Betroffene bislang nicht angehört werden konnte, oder es sonst unmittelbar auf die Glaubwürdigkeit des Betroffenen ankommt (Senat, Beschlüsse vom 4. März 2010 - V ZB 184/09, FGPrax 2010, 152 Rn. 7; vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, juris Rn. 19; vom 16. September 2010 - V ZB 120/10, FGPrax 2010, 290 Rn. 9).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 29/10

    Abschiebungshaft bei Sicherung des Aufenthalts durch unwahre Angaben

    Hiervon kann nach § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG nur abgesehen werden, wenn eine persönliche Anhörung in erster Instanz erfolgt ist und zusätzliche Erkenntnisse durch eine erneute Anhörung nicht zu erwarten sind (Senat, Beschl. v. 4. März 2010, aaO, Beschl. v. 8. April 2010, V ZB 51/10, Rn. 19, juris).
  • BGH, 18.08.2010 - V ZB 119/10

    Beschwerde gegen Abschiebungshaftanordnung: Persönliche Anhörung; Beiziehung der

    Ergibt sich die vollziehbare Ausreisepflicht - wie hier - weder aus einer bestandskräftigen Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungsverfügung noch aus einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, muss der Haftrichter die erforderliche Prüfung selbst vornehmen (Senat, Beschluss vom 16. Dezember 2009 - V ZB 148/09, FGPRax 2010, 50; Beschluss vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, Rn. 13, juris).
  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Ergibt sich die vollziehbare Ausreisepflicht - wie hier - weder aus einer bestandskräftigen Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungsverfügung noch aus einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, muss der Haftrichter die erforderliche Prüfung allerdings selbst vornehmen (Senat, Beschl. v. 16. Dezember 2009, V ZB 148/09, FGPRax 2010, 50; Beschl. v. 25. März 2010, V ZA 9/10, juris, Rdn. 8; Beschl. v. 8. April 2010, V ZB 51/10, juris, Rdn. 13).
  • BGH, 21.07.2011 - V ZB 220/10

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Einvernehmens der Staatsanwaltschaft im Falle

    Auf dessen Rechtsbeschwerde hat der Senat die Entscheidung aufgehoben (Beschluss vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, juris) und die Sache zur anderweitigen Behandlung und Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10

    Überprüfung des Vorliegens eines wirksamen Haftantrags von Amts wegen in jeder

    Denn die für die Beantragung von Sicherungshaft örtlich zuständige Behörde wird nur dann durch die Polizeigesetze der Länder bestimmt, wenn für die Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen landesrechtlich nichts anderes angeordnet worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, aaO, Rn. 17; Beschluss vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, Rn. 9, juris).
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